BIKE-LEASING

Für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, für Selbstständige

Wichtig zu wissen:
Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer. Er zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrrad an seine/n Arbeitnehmer/in. Durch die Barlohnumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil des Arbeitsentgeldes als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des geleasten Fahrrades.
Der Arbeitgeber behält die monatliche Leasingrate des Arbeitsentgeldes ein. Die Teilnahme am Dienstfahrrad-Konzept ist kostenneutral und nur mit geringem Aufwand möglich.

Vorteile für Arbeitnehmer:
– am Geld sparen, nicht am Rad. Im Durchschnitt ist Fahrradleasing 37% günstiger gegenüber einem Neukauf.
– 100% private Nutzung
– Arbeitgeberanteil an Leasingrate möglich
– Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung
– Umfangreiches Versicherungspacket
– Nach der Leasinglaufzeit ist ein neues Leasingvertrag mit einem neuen Fahrrad möglich, ohne das bestehende abzukaufen

Vorteile für den Arbeitgeber:
– Kostenneutrales Gesundheitsmanagement für den Arbeitgeber
– Leasingraten können aus dem bestehenden Bruttogehalt des Arbeitnehmers umgewandelt werden
– Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
– Nachhaltiger Umweltschutz
– Verbesserung der eigenen CO2 – Bilanz
– Lohnnebenkosten sparen bei der Gehaltsumwandlung
– Verbesserung der eigenen Parkplatzsituationen am Betrieb

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Eine Auswahl von folgenden Leasinggesellschaften:

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